Reisen mit Kindern
Achtung: Für Reisen in ein und dasselbe Land müssen Kinder unter zwölf Jahren manchmal andere reisedokumente vorlegen als Kinder über zwölf. Die Reisedokumente, die für Kinder notwendig sind, hängen von Ihrem Reiseziel ab: Wenn das besuchte Land einen Reisepass verlangt: Ein Kind, auch ein Neugeborenes, muss einen eigenen Reisepass haben. Wenn das besuchte Land mit einem Personalausweis das Auslangen findet: Ab 12 Jahren hat jedes belgische Kind seinen eigenen Personalausweis und kann also problemlos mit auf Reisen. Unter 12 Jahren können Kinder einen Identitätsnachweis beantragen (Nachweis mit Foto, der auf Antrag durch die Gemeindeverwaltungen ausgestellt wird). Der Identitätsnachweis hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren (oder ist bis zum zwölften Geburtstag gültig); er wird auf Antrag der Eltern durch die Gemeindeverwaltung ausgestellt. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Litauen ausgenommen, akzeptieren diesen Identitätsnachweis, wenn das Kind in Begleitung seiner Eltern reist. Für andere Länder empfiehlt es sich, eine Bestätigung darüber bei Ihrem Reisebüro oder der Botschaft Ihres Bestimmungslandes einzuholen. Identitätsnachweis und Ausweispapier soll man nicht verwechseln: Das Ausweispapier besteht aus einem weissen Karton mit 6 cm Seitenlänge, trägt kein Foto und hat keine Gültigkeitsdauer, steckt in einer Plastikhülle, und wird von der belgischen Gemeinde ausgestellt, in der das Kind zum ersten Mal eingetragen wurde. Im Ausland wird das Ausweispapier nicht als Identitätsdokument akzeptiert. Um Probleme zu vermeiden, ist es vorzuziehen (aber nicht verpflichtend), dass das Kind seinen eigenen Reisepass hat, sicher für Reisen außerhalb der Europäischen Union. Antrag auf Reisepässe für Kinder Wie auch für Erwachsene muss ein Antrag auf einen Reisepass für Kinder bei der Gemeindeverwaltung eingebracht werden, auch zwei Passfotos sind erforderlich. Bis zum Alter von 18 Jahren muss der Antrag durch die Eltern oder den Vormund eingereicht und genehmigt werden. Gültigkeit Seit dem 1. September 2004 bekommen Minderjährige (bis 18 Jahre) gleich wie Erwachsene einen Reisepass, der fünf Jahre lang gültig ist. Mehr infos hier
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